Region Villach Natitional Tourist Office

MEDIA ARCHIVE

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Region Villach Tourismus GmbH
Media Archive
(RVTMA)

Region Villach Tourismus GmbH
Peraustraße 32, 9500 Villach, Österreich

Ansprechpartner für Rückfragen:

Email: bader@region-villach.at, Tel.: +43 4242 42000 50


I. Allgemeines

(1) Die „Region Villach Tourismus GmbH“ („Region Villach“) hat ein Online-Medien-Archiv eingerichtet, das als Internetdatenbank digitale Medien, derzeit Bilder, Video- und Audio-Files, enthält, die zur touristischen Bewerbung des Tourismuslandes Kärnten dienen.

(2) Diese Medien können im Rahmen dieser AGB, und vorbehaltlich der Regelungen in Punkt IV. dieser AGB, grundsätzlich von Nutzern zur ausschließlichen touristischen Bewerbung der Urlaubsregion Villach frei heruntergeladen und genutzt werden.

Das Bildmaterial darf jedoch nicht ohne schriftliche, gesonderte Erlaubnis der “Region Villach“ für die Bewerbung von Produkten außerhalb der Kärntner Tourismuswirtschaft eingesetzt werden. Bei beabsichtigter nicht- touristischer Verwendung der Bilder können die Nutzungsrechte direkt bei der jeweiligen Institution / beim jeweiligen Bildautor (bitte beachten Sie dazu den entsprechenden Copyright-Hinweis) erworben werden. Die „Region Villach“ ist bei der Kontaktaufnahme gerne behilflich.

(3) Als Nutzung im Sinn dieser AGB gilt jede Form der Veröffentlichung des Bildmaterials oder eines Teiles davon. Als Nutzung gelten weiters Layout, Kopie, Projektion, Reproduktion, Abdruck, Einscannen, Wiedergabe und Speicherung des Medienmaterials in elektronischen Datenträgern, auch dann, wenn es sich nur um Medienteile handelt.

(4) Die Nutzung des „Region Villach Tourismus GmbH Medien-Archiv“ (RVTMA) erfolgt ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Insbesondere sind die Nutzungseinschränkungen (siehe Pkt. IV Nutzungsumfang und Nutzungsbeschränkung) und die Kennzeichnungspflicht (= korrekte Urheberangabe, siehe Pkt. VI Urheberrechtliche Kennzeichnungspflicht) strikt zu beachten. Allfälligen abweichenden Geschäftsbedingungen des Benutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(5) Nutzer im Sinne dieser AGB ist jeder, der sich durch die Registrierung Zugang zum RVTMA verschafft, gleichgültig ob er Medien daraus herunterlädt oder nicht. Jeder Nutzer des RVTMA erklärt ausdrücklich, dass er diesen AGB zustimmt.

(6) Die Nutzung der im RVTMA gespeicherten Mediendateien ist - bei Einhaltung der AGB, insbesondere der Nutzungseinschränkungen und Kennzeichnungspflicht / Urheberangabe - grundsätzlich unentgeltlich. Davon ausgenommen sind alle Aktivitäten in Out of Home-Medien (Außenwerbung) sowie Werbekampagnen. Je nach Verwendungszweck bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der „Region Villach“ bzw. des Bildautors.

(7) Jedes heruntergeladene digitale Medienmaterial bleibt stets Eigentum des Bildautors bzw. der „Region Villach“.

(8) Der „Region Villach“ steht es frei, Bestellungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder das Nutzungsrecht einzuschränken bzw. zu entziehen.

II. Internet-Datenbank

(1) Für den Zugang zum RVTMA hat sich jeder Nutzer online zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer automatisiert seine individuellen Zugangsdaten.

(2) Die Daten für die Zugangsberechtigung sind vom Nutzer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Nutzers missbraucht werden, so haftet dieser für daraus resultierende Schäden.

(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des RVTMA. Es bleibt der “Region Villach” jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu erweitern. Die benötigte Internet Browser- Software hat sich der Nutzer selbst zu beschaffen. Der Nutzer trägt selbst die Kosten, die beim Download an Provider- und Telekommunikationsgebühren entstehen.

(4) Der Nutzer ermächtigt mit Bekanntgabe seiner Daten die „Region Villach“ zur Speicherung seiner Download-Dateien und Verarbeitung in anonymisierter Form für statistische und werbliche Zwecke der mit ihr verbundenen Betriebe.

III. Haftung

(1) Für Fehler und Defekte an Hard- und Software, die bei der Online- Recherche, Datenübermittlung oder Nutzung des RVTMA entstehen oder für sonstige Schäden, insbesondere auch solche, die bei der Verwendung der vom Dritten zur Abspeicherung von Bilddateien benutzten Datenträger entstehen, übernimmt die „Region Villach“ keinerlei Haftung.

(2) Die „Region Villach“ übernimmt keine Haftung für die Eignung eines Mediums für den vom Nutzer verfolgten Zweck. Die „Region Villach“ stellt das Online-Medien-Archiv so zur Verfügung, wie es ist, und übernimmt keine Haftung für etwaige Mängel.

(3) Die „Region Villach“ kann nicht garantieren, dass die zur Verfügung gestellten Internetseiten und die im RVTMA befindlichen Mediendateien frei von Viren, unautorisierten Programm-, Java- oder Quellcodes oder eventuellen anderen funktions- oder geschäftsstörenden Teilen bzw. Komponenten sind.

(4) Der Nutzer haftet für jede diesen AGB widersprechende oder jede sonstige missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des RVTMA und den dort zur Verfügung gestellten Medien. Sollte der Nutzer das RVTMA oder seine Medien dennoch in einer unzulässigen Art und Weise nutzen, so verpflichtet er sich, die „Region Villach“ für allfällige dadurch entstehende Schäden in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten. Weiters wird er die „Region Villach“ schad- und klaglos halten, soweit aus der Nutzung - auch einer erlaubten - Ansprüche an die “Region Villach” herangetragen werden.

IV. Nutzungsumfang und Nutzungsbeschränkung

(1) Die vom RVTMA heruntergeladenen Daten dienen an sich der persönlichen und einmaligen Verwendung des Nutzers und müssen unmittelbar nach der Verwendung gelöscht werden. Die Archivierung ist nicht gestattet.

Diese Daten dürfen allerdings nicht direkt oder indirekt zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. Medien, die vom RVTMA heruntergeladen werden, dürfen nicht Teil eines dem Verkauf bestimmten Produkts sein (z.B. T- Shirt mit einem Bild aus RVTMA, Bücher, Reiseführer, Werbesujet für ein Produkt eines nicht touristischen Unternehmens etc.), oder in anderer Form werbewirksam bzw. verkaufsfördernd für ein nicht den Nutzungsbedingungen entsprechendes Unternehmen eingesetzt werden.

Bei kommerziellem Verwendungszweck bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der “Region Villach“ bzw. des Bildautors. Zulässig ist jedoch die Nutzung zur werblichen Kommunikation der Urlaubsregion Villach in touristischen Werbebroschüren (Hotellerie, Tourismusverbände etc.) und Online-Plattformen, da hier die Bilder des RVTMA der Vermarktung der Urlaubsregion Villach dienen, nicht jedoch direkt Teil des dem Verkauf bestimmten Produkts sind (indirekte kommerzielle Nutzung).

Im Zweifelsfall ist zuvor die schriftliche Genehmigung der “Region Villach” zur Nutzung einzuholen.

(2) Die vom RVTMA heruntergeladenen Daten dürfen nicht in einer Art und Weise missbräuchlich genutzt werden, die geeignet ist, in Rechte Dritter einzugreifen, oder dem Ruf und dem Ansehen des Landes Kärnten, der “Region Villach”, den touristischen Zielen der Urlaubsregion Villach oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung, dessen Rechts- oder Entscheidungsträger direkt oder indirekt die Urlaubsregion Villach ist, zu schaden. Es ist generell verboten, das Bildmaterial für die Bewerbung anderer Reiseorte als die Urlaubsregion Villach einzusetzen.

(3) Der Bildnutzer muss sicherstellen, dass das verwendete Bildmaterial mit dem beworbenen Ort geografisch übereinstimmt. Im Zweifelsfall bitte Rücksprache mit der Region Villach halten. Der Bildnutzer alleine haftet für die Identität der Abbildung mit dem beworbenen Ort und verpflichtet sich, die Region Villach aus jedweder diesbezüglichen Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

(4) Ebenso unzulässig sind Mediennutzungen in erotischen, kriminellen oder sonstigen anstößigen Zusammenhängen sowie Nutzungen die Minderheiten, ethnische, religiöse oder sonstige Gruppen verunglimpfen oder die geeignet sind, Mitglieder dieser Gruppen in ihren Gefühlen oder Anschauungen zu verletzen. Weiters dürfen in keinem Fall Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen negativ berührt oder beeinträchtigt werden.

(5) Die von der “Region Villach “ eingeräumte Nutzungsbewilligung gilt nur für eine bestimmte Dauer. Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, endet die Nutzungsdauer spätestens nach 6 Monaten nach Download.

(6) Jegliche Bearbeitung, insbesondere die Entstellung der Bilder durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Foto-Composing, elektronische Hilfsmittel oder auf sonstige Art und Weise ist nicht gestattet. Weiters ist es nicht gestattet, Bildteile zu nutzen. Bilder oder Medien (Videos und Text-Files) dürfen daher im Rahmen der unentgeltlichen Nutzung nur als Gesamtes und unbearbeitet verwendet werden. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten vor der Nutzung einzuholenden, schriftlichen Vereinbarung.

Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Nutzer schadensersatzpflichtig.

(7) Der Nutzer hat bei der Registrierung seine persönlichen Daten anzugeben. Erst nach Registrierung erhält der Nutzer Zugang zum RVTMA.

Die Nutzung ist nur dann zulässig, wenn alle bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig sind und der vor dem Herunterladen der Medien angegebene Nutzungszweck mit der tatsächlichen Nutzung durch den Benutzer übereinstimmt und der Nutzungszweck gemäß den folgenden Absätzen dieses Vertragspunktes zulässig ist.

(8) Entsprechen die Angaben des Nutzers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder verfolgt der Nutzer einen rechtswidrigen oder sonst unzulässigen Nutzungszweck, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt. Die automatisierte Übermittlung des Benutzernamens und der Passwörter gilt nicht als Zustimmung der “Region Villach” zu einer den Bestimmungen dieses Vertragspunktes widersprechenden Nutzung. Ebenso gilt das automatisierte Freischalten für das Herunterladen von Medien, die trotz Angabe eines unzulässigen Nutzungszwecks durch den Nutzer erfolgt, nicht als Zustimmung.

(9) Eine Nutzung zu journalistischen Zwecken zur Berichterstattung über die Urlaubsregion Villach – Faaker See – Ossiacher See ist unbeschadet der vorstehenden Absätze zulässig. Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Bei beabsichtigter nicht-touristischer Verwendung der Bilder können die Nutzungsrechte direkt bei der jeweiligen Institution / beim jeweiligen Bildautor (bitte beachten Sie dazu den entsprechenden Copyright-Hinweis) erworben werden. Die „Region Villach“ ist bei der Kontaktaufnahme gerne behilflich.

V. Verwertungs- und Urheberrechte

(1) Alle Medien des RVTMA sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur eine beschränkte Nutzungsbewilligung am medialen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bilder oder Videodateien, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der Bildenden und Darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Nutzer. Die Bilder werden von der “Region Villach” nur zur Nutzung gemäß dem bei der Registrierung angegebenen zulässigen Nutzungszweck zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Nutzung sofort von sämtlichen Datenspeichern zu entfernen.

(2) Die Archivierung oder die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung (siehe Pkt. VI Urheberrechtliche Kennzeichnungspflicht).

(4) Die „Region Villach“ verlangt bei jeder Nutzung ausdrücklich einen Quellennachweis (Copyright-Hinweis), und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild oder sonstigen Medium bestehen kann. Sollte der Copyright-Hinweis nicht ersichtlich sein, erfragen Sie ihn bitte bei der “Region Villach”. Das Fehlen des Namens enthebt Sie nicht von der Verpflichtung zu korrektem, vollständigem Bildnachweis.

VI. Urheberrechtliche Kennzeichnungspflicht

(1) Eine eindeutige Zuordnung des/der Lichtbildes/r zu ihrem jeweiligen Hersteller erfolgt durch:

a) Name des Fotografen direkt im Bild oder beim Bild oder
b) ein eindeutiger Verweis auf der Seite des veröffentlichten Bildes oder
c) ein eindeutiger Verweis mit Seiten- und Platzangabe im Impressum.

Zu beachten ist, dass auch bei einer elektronischen Nutzung (Internet) eine der oben zulässigen Herstellerbezeichnung erfolgen muss.

Eine eindeutige Urheberangabe (Copyright-Hinweis) des/der Lichtbildes/r zu ihrem jeweiligen Hersteller erfolgt in folgender Form:

© Region Villach Tourismus / Name des Fotografen oder ©RVT/ Name des Fotografen

(2) Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Nutzer hat die „Region Villach Tourismus“ von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

(3) Absatz (1) gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

(4) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz und dem Wettbewerbsrecht.

Wenn das Bildmaterial in elektronischer Form (Internet) Verwendung findet, ist zusätzlich der direkter Link zur Verwendung anzuführen.

VII. Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen, für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Für sämtliche, sich aus der Nutzung des RVTMA ergebenden Streitigkeiten wird die Anwendbarkeit materiellen österreichischen Rechts vereinbart. Auch bei der Nutzung des RVTMA durch ausländische Nutzer gilt die Anwendung des österreichischen Rechts als vereinbart.

(3) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer auf Grundlage dieser AGB vereinbarten Nutzung des RVTMA wird das für 9500 Villach jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die „Region Villach“ kann jedoch den Nutzer an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.

(4) Sofern eine Bestimmung der gegenständlichen AGB nichtig ist, verpflichten sich die „Region Villach“ und der Nutzer hiermit ausdrücklich, rechtswirksame Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen, zu vereinbaren. Die Wirksamkeit sämtlicher übrigen Bestimmungen wird durch die unwirksame Bestimmung nicht berührt.

(5) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der “Region Villach” über.